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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterbodenbeleuchtung erlaubt???


Manu16
25.06.06, 16:18:12
Hi, ich hab einen Rollerführerschein, Klasse "M".
Hab auch einen Roller mit 50ccm Hubraum. (Yamaha Aerox)

Und will den jetzt vom aussehen her ein bisschen tunen, weiß einer von euch ob mir die Polizei was machen kann wenn sie an meinem Roller die Unterbodenbeleuchtung sehen? Also wenn sie an ist, dann ist es verboten, aber wenn sie mich erwischen und die Unterbodenbeleuchtung ist ausgeschaltet können die Polizisten mir dann was machen? Ist das erlaubt oder verboten?

Schonmal im vorraus Vielen Dank!!!

MfG Manu:)

blue
25.06.06, 17:25:11
Mal ne Frage:
Was bringt dir eine Unterbodenbeleutung, wenn es verboten ist, sie einzuschalten? :gaga:

Vllt muss ich noch anmerken, dass ich Tuning generell für total schwachsinnig halte :)

Sway Dizzle
25.06.06, 17:30:42
Ist nicht zulässig,egal wie!!

MFG

Ob3rst
25.06.06, 17:37:16
Unterbodenbeleuchtung ist erlaubt solange du damit nicht fährst ;)

Sway Dizzle
25.06.06, 17:41:00
Sobald das Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist,darf die UBB nicht dran sein!!

MFG

Praetorian
25.06.06, 17:52:33
Ist nicht zulässig,egal wie!!
Unterbodenbeleuchtung im Sinne einer Ausstiegsbeleuchtung ist erlaubt, solange die Leuchten nicht über den Fahrzeugumriß hinausragen, nur bei geöffneten Türen schalten und andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Der TÜV muß trotzdem sein Okay geben, das sollte klar sein.

Reborn
25.06.06, 17:55:32
Ich glaube, er hat recht wenig Türen an seinem Roller. Ich finde Unterbodenbeleuchtung sowieso totalen Schwachsinn.

Praetorian
25.06.06, 18:02:25
Ich glaube, er hat recht wenig Türen an seinem Roller.
Schon klar - damit bezog ich mich auch eher auf die Aussage, Unterbodenbeleuchtungen seien generell nicht erlaubt ;)

Ob3rst
25.06.06, 18:05:24
Sobald das Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist,darf die UBB nicht dran sein!!

MFG

Ich sag doch solange man damit nicht fährt :D

Sway Dizzle
25.06.06, 18:11:42
Da gehts aber schon wieder los,ne UBB is was anderes wie ne Einstiegsbeleuchtung und sieht auch anders aus und wenn es ganz hart kommt darf die Einstiegsbeleuchtung sogar nur in der Tür verbaut werden und nicht unten am Fahrzeug!!Da ich bei Wettbewerben mitmach,hab ich diese Diskussionen schon alle hinter mir!! :D

MFG

Siddi
25.06.06, 18:35:26
Eine UBB per Neonröte oder LED ist NICHT legal egal welcher Hersteller die Röhren liefert, ob eine E-Zulassung dabei ist, oder ob sie funktionstüchtig sind oder nicht. Nicht mal ein Materialgutachten macht einen Unterschied.

Jegliche Art der Montage führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis!

Also: Finger weg :)

darshu666
25.06.06, 20:12:02
Das Thema ist fast so alt wie das tunen selber.
Genauso lang wird darueber diksutiert und gestritten.
Fakt ist es gibt wohl anscheinend Leute die eine TÜV Eintragung haben, jedenfalls liest man es immer wieder in einschlaegigen Foren.

Dies aber nur, wenn das Licht nicht während des Fahrens(Tuerschalter) eingeschaltet werden kann.

Das Problem ist wohl eher das es je nach Prüfer vorkommen kann, das dies nicht eingetragen wird.
Hier scheint die Rechtslage einfach nicht eindeutig zu sein.

Auf jedenfall wuerde ich sowas wenn dann einbauen lassen von einer Fachwerkstatt, dann wird es auch abgenommen.
Selbstverbauen bringt nur Aerger.

Sway Dizzle
25.06.06, 20:21:32
Eine TÜV Eintragung ist kein Freibrief und die Eintragung für eine UBB zerplatzt wie eine Seifenblase bei einer Kontrolle der Schittlauchtruppe!Eine Änderung der Lichteinrichtungen am Fahrzeug erfordert eine aufwendige Einzelabnahme und dadurch eine UBB keinen Nutzen für den öffentlichen Straßenverkehr bringt wird es auch keine Einzelabnahme geben!!

MFG

Hansy
25.06.06, 20:31:00
also ne ubb ist ja schwachsinnig vorallem für einen roller. "pimp" doch leiber dein roller nicht am aussehen sondern mach das er schneller fährt. da kannst du einiges am roller machen. Nütürlich darf dich dann auch niemand erwischen aber das ist ja erstmal nebensache^^

Manu16
26.06.06, 09:54:28
ne geschwindigkeit pimpen mach ich nicht!! einen sportauspuff oder so entdeckt jeder polizist, zb!

aber wenn eine ubb verboten ist dann lass ich das mal lieber wech!!
thx für alle infos!!!

MfG Manu