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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Idioten die Zweite


Aragorn
22.07.06, 01:15:05
Ich hab mir grad echt fast den Arsch abgelacht, also folgendes ist passiert :

Ich habe meinen Brenner (LG GSA 4163B) neulich bei Ebay verkauft (für 30,29 incl. Porto) weil ich mir einen neuen Brenner gekauft hatte (LG GSA H10N) , der Käufer hat normal gezahlt. Nach ein paar Tagen bekam ich ne Mail dass er den Brenner bekommen hat und ihn jetzt erstmal testen möchte bevor er ne Bewertung erteilt (kann ich auch drauf verzichten ;) ).

Naja, jedenfalls kam grad ne Mail von dem Idioten, und die ist sowas von lustig, weil er sich darin hervortut als wer er der Oberstaatsanwalt vom Kaiserreich China :D . Also folgend mal die Mail, die müsst ihr euch mal durchlesen. Sagt mal eure Meinung dazu (was mich angeht lass ich den Deppen gerne im Glauben er sei der Grösste , soll er sich doch vor Gericht stellen, die lachen sich auch den Arsch ab bei dem Betrag :D , ich hatte übrigens jede Garantie, Rücknahme oder jegliche Gewährleistung ausgeschlossen) :


Hallo ........,

der Artikel ist nun überprüft und ich komme zu folgendem Ergebnis:

Sie haben in Ihrer Artikelpräsentation das Foto des Herstellers
verwendet. Eine Erlaubnis hierzu lag nicht vor!

Beweis:

http://de.lge.com/download/product/G/GSA-4163B/GSA-4163B_open_L_lge_Large_lge_lge.jpg
http://de.lge.com/prodmodeldetail.do?actType=search&page=1&modelCategoryId=040204&categoryId=040204&parentId=0402&modelCodeDisplay=GSA-4163B&model=NOTHING#


Es spielt für die Rechtswidrigkeit keine Rolle, ob das Original mit dem
Namen der Urheberin gekennzeichnet war oder nicht, ob es mit einem
Copyrightzeichen oder einem Rechtevorbehalt versehen war oder nicht und
ob die unerlaubte Veröffentlichung auf einer kommerziellen oder privaten
Homepage erfolgte: Eine Verwertung im Internet ohne Erlaubnis der
Urheberin ist immer rechtswidrig.

Sie haben damit gegen das Urheberrecht verstoßen und zusätzlich eine
Straftat begangen!

Beweis:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html



Ferner haben Sie mit dem rechtswidrig verwendeten Produktfoto des
Herstellers versucht Ihren zu veräußernden Artikel als neuwertig
darzustellen. Zusätzlich haben Sie dies durch Ihren Wortlaut wie folgt:
-Gerät ist in Top Zustand - absolut neuwertig.- bekräftigt.

Dem ist nicht so. DAS GERÄT IST NICHT IM NEUWERTIGEN ZUSTAND!
Das Gerät weist zwei mechanische Beeinträchtigen auf.

Beweis:

http://foto.arcor-online.net/palb/alben/12/642312/1024_3831663636323136.jpg
http://foto.arcor-online.net/palb/alben/12/642312/1024_3565373666376335.jpg


Ggf. wäre ich bereit gewesen die rechte Markierung als geringfügig
anzusehen, jedoch in der Gesamtheit der Betrachtung des Falls ist dies
nicht mehr möglich.

Durch die Verwendung des Produktfotos, welchen den Artikel im tadellosen
Zustand zeigt, sowie Ihrem Verkaufstext haben Sie durch die
Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt um sich dadurch
einen Vermögensvorteil zu verschaffen.


Beweis:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html


Herr ........, dass wir uns hier richtig verstehen. Dies ist kein
Kavaliersdelikt mehr!

Zusätzlich haben Sie mit diesem Vorgehen gegen die eBay-Richtlinien bzw.
AGB verstoßen.

Beweis:

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html?ssPageName=f:f:DE


Unter Beachtung, dass der Artikel sonst funktionsfähig ist, kann
allenfalls eine neutrale Bewertung abgegeben werden. Auf jeden Fall ist
ist er von mir mit einem Gesamtbetrag von EUR 30,29 überbezahlt.

Sie erhalten zunächst, vor weiteren Schritten, Gelegenheit sich zu dem
Sachverhalt. In Ihrem eigenen Interesse möchte ich Sie auffordern
hiervon Gebrauch zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
semsonait

profo
22.07.06, 01:20:39
*rofl*
wie kannst du auch ein dermaßen defektes gerät als neuwertig anpreisen? *tztztz* :D
der käufer is ja auch mal lustig drauf...
du hast einen irrtum erregt? na hoffentlich passiert da nich noch mehr... :bums: *muhahahahahaha*
hältst du uns auf dem laufenden wenn der sich nochmal meldet? :)

gruß
prof

DyCE
22.07.06, 01:22:04
Hört sich interessant an...meine Standartantwort für Leute die nur scheisse labern wäre da: "Schwanz!" Schick ihm das doch einfach mal, bin auf die Antwort gespannt :D

Aragorn
22.07.06, 01:29:33
Hier noch der genaue Wortlaut von meinem Angebot (habs aus Ebay rauskopiert, werde ich deswegen jetzt nach Guantanamo gebracht ? :D )

Beschreibung Der Verkäufer ist verantwortlich für das Angebot.

Artikelmerkmale - CD/DVD Laufwerke
Typ:
DVD±RW DL/-RAM
CD-Schreibgeschwindigkeit:
--

Marke:
--
DVD-Schreibgeschwindigkeit:
--

Intern/extern:
Intern
Zustand:
--

Schnittstelle:
IDE







DVD Brenner LG GSA-4163B

16-fach Super-Multi für alle DVD-Formate.



Interner 16x/16x Super-Multi DVD-Brenner . Der perfekte Alleskönner für Ihren PC.

Brennt nicht nur die gängigen Formate (DVD+R/+RW, -R/-RW) sondern auch DVD-RAM und ist außerdem durch

die Double Layer Funktionalität für die Zukunft gerüstet.



Gerät ist in Top Zustand - absolut neuwertig.

incl. Original Verpackung, Schrauben, Kabel und Software.





Privatverkauf - Unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung

Fahrkarte
22.07.06, 01:34:30
LOL-was is das denn für ein typ?:rotfl:
aber ich muss schon sagen, dass die schrammen am gerät einen doch schon stören (wenn der depp den brenner einbaut, kommen noch mehr schrammen dazu:fin: )^^

3rd Disciple
22.07.06, 01:35:57
Hört sich interessant an...meine Standartantwort für Leute die nur scheisse labern wäre da: "Schwanz!" Schick ihm das doch einfach mal, bin auf die Antwort gespannt :D
rofl. :D ... geil. :D

Tja ich weiß auch nicht was ich von dem Typen halten soll. Hat er nichts besseres zu tun? Vielleicht hat er gedacht du verkaufst ein neuverpacktes Gerät und ärgert sich jetzt so, dass er sich diesen ganzen Quatsch ausgedacht hat. :D

Aragorn
22.07.06, 01:37:43
Die Schrammen sind so klein, dass ich die beim normalen Ansehen gar nicht bemerkt hatte, der Typ hat wohl auch ne gewaltige Schramme :hmpf: :D

Lord_Pinhead
22.07.06, 01:42:06
Also die hälfte was der schreibt ist nichtmal wirklich wahr und korintenkackerei, den seine "mechanischen beeinträchtigungen" stören nicht den Betrieb des Gerätes und fallen nicht auf. Es ist nicht wirklich wahr, dass ich nicht ein Foto vom Hersteller nutzen darf, denn kein Hersteller wird sich deswegen aufgeilen. Die wollen Ihre Ware loswerden, und dennen ist es egal ob du dafür ein Foto von dennen nutzt. Es stimmt zwar das auf den Fotos und auf den Inhalt der Seiten ein Copyright besteht und kommerzielle Verwendung nicht erlaubt ist, aber wer hält sich daran?

Fazit: Schreib den zurück das in keinster art und weise ein Vergehen vorliegt das Ihm einen Vorteil verschaffen wird und das er seine Bewertung behalten kann. Der kommt noch mit so ein Spruch wie "Ich denke eine rückerstattung von 10% des Kaufpreises ist angemessen". Ich würde mich zwar rumstreiten, aber wenn er mich nervt würde ich Ihm eine negative Bewertung geben und reinschreiben das der Typ sich an allem aufgeilt. Wenn du ne Webseite hast, stell die Story online, da wärst du nicht der erste wo das macht ;) Halt uns aber über deine Antworten und seine Mails am laufenden, das ist echt lustig :D

Btw.: Keine Angst wegen ein Anwalt, der Betrag ist so klein das der sich das nichtmal trauen würde. Eine negative Bewertung gegen Ihn hätte auch kein Unterschied zur folge. Halt doch, er kann dich nicht mehr bewerten :fin:

Fahrkarte
22.07.06, 01:44:11
...dass ich die beim normalen Ansehen gar nicht bemerkt hatte...
wahrscheinlich waren die schrammen nochnichmal da, als du den brenner verschickt hast^^

Aragorn
22.07.06, 01:50:01
Ich schreib erstmal gar nix zurück, ne negative Beurteilung bekommt der garantiert wenn er bei mir ne neutr. oder neg. gibt, aber das wär nicht so schlimm, ich hab mal von einem Verkäufer (powerseller) 5 A/V Kabel gekauft, der hat wochenlang nicht geliefert und deswegen 1 neg. von mir bekommen, darauf hat er 5 ! neg. Rachebewertungen abgegeben, also an den 100% solls nicht scheitern :D
######
wahrscheinlich waren die schrammen nochnichmal da, als du den brenner verschickt hast^^

hehe, so wirds sein, der hat erstmal dran rumgefeilt der Dödel

Flighter
22.07.06, 02:08:50
sorry wenn ich es so deutlich sage, aber der Typ hat doch nen Sprung inder Schüssel, ich finde so was einfach nur lächerlich und zu Lachen! :D *HAHAHA*

Aragorn, halte uns bitte auf dem Laufenden, was weiteres passiert, ok? :)

Zahl
22.07.06, 02:25:37
Sie erhalten zunächst, vor weiteren Schritten, Gelegenheit sich zu dem
Sachverhalt.
Wenn das da wirklich so stand, dann würde ich sowas zurück schreiben wie:
Was erhalte ich denn? Es tut mir leid, aber da dieser Satz leider grammatikalisch
inkorrekt ist, verstehe ich den Inhalt ihrer kompletten Mail nicht. Bitte
lesen sie doch in Zukunft ihre eigenen eMails/Briefe noch einmal durch,
bevor sie sie verschicken. Falls sie Probleme mit der deutschen Sprache
haben, empfehle ich ihnen folgende Lektüren.
Beweis:
Link zum Duden bei Amazon
Link zu sontigem Deutsche Sprache kram

Mit Freundlichem Gruß,
blabla

Und ja darauf achten, dass kein einziger Fehler drin ist :D


Oder:
Lieber Herr XXX,
ihre Mail weist leider folgende Mängel auf:
Grammatikalisch unvollständige Sätze.
Dies ist kein kavaliersdelikt mehr!
Ich werde sie anzeigen.
MfG,
Horst

darshu666
22.07.06, 08:50:41
Unerheblich sind die Schrammen nicht, neuwertig uuh gefaehrlich.
Eine mechanische Beschaedigung isses ja nicht ausser der Brenner funzt nicht mehr und es wird vermutet das es auf Grund dessen ist.

Aber ich wuerd mir trotzdem keine Gedanken machen und ihm darauf nicht antworten, sondern erstmal seine weiteren Reaktionen abwarten.
Ich glaub auch nicht das ein Gericht ueber einen Verkehrswert von 30 € verhandelt, vorallem wenn der Verkauf privat war.

Schon witzig, glaube der hat sich sehr geaergert, das er nun so einen Auftsand macht.

Frag mich natuerlich wie man so ne Macken an den Brenner macht, hast du nen Schraubendreher oder Brecheisen zum Ausbau verwendet? ;)

Ripchip
22.07.06, 10:44:15
Frag mich natuerlich wie man so ne Macken an den Brenner macht, hast du nen Schraubendreher oder Brecheisen zum Ausbau verwendet? ;)

Na der musste sich doch beeilen sonst hätten die Grünen ihn erwischt :D

PhySpy
22.07.06, 18:46:22
Ach du heiliges Stück Scheisse...

Ich würds auf jeden Fall öffentlich machen - der soll spüren wie peinlich seine Mail war! Kannst die nicht verlinken als Erklärung dafür, dass du ihn negativ zu bewertest!?!?

Aber ich würde ihm keine böse Mail zurückschicken.. Schreib ihm doch, dass du es sehr schade findest, dass er das Bewertungssystem misbraucht, obwohl doch der Handel völlig einwandfrei und zu seiner vollsten Zufriedenheit stattgefunden hat. Das einzige Ärgernis seinerseits war es doch, dass ihm entgangen war, dass das Gerät neuwertig aber nicht neu+originalverpackt war. Du hast ja lediglich gesagt, dass die Originalverpackung und das Zubehör mitgeliefert wird, aber du hast keine falschen Tatsachen vorgespiegelt! Und dass du es wirklich äusserst bedauerst, dass er dies nun dir in die Schuhe schieben will..

Desweiteren wären die Firmen ja schön blöd, wenn sie ihren Kunden verbieten würde Werbung für sie zu machen UND auf dem gezeigten Bild bzw auf einem Bild dieser Grösse wären die ANGEBLICHEN Mängel auch nicht zu sehen gewesen... By the way.. welche "Mängel" denn!? Das Gerät tut einwandfrei und so ein Kratzer kann er selbst verursacht haben, das kann er dir überhaupt nicht nachweisen im Falle eines Gerichtsfalles. Dazu hätte er das Paket vor den Augen eines Zeugen / des Postboten öffnen müssen...

Grüße
Phy

Flighter
22.07.06, 19:24:36
Ach, da sag ich mal abwarten und tee trinken und mal schauen was wir demnächst lustiges von ihm zu lesen bekommen! :D

PhySpy
22.07.06, 21:22:50
Du könntest ihm Rufmord (oder wie auch immer man das juristisch ausdrückt) anhängen :D

Pestilence
22.07.06, 21:45:38
Schade das ich sowas nie erlebe.
Ich würde mit dem Typen meine wahre Freude haben. :D

blue
23.07.06, 17:02:05
Schade das ich sowas nie erlebe.
Ich würde mit dem Typen meine wahre Freude haben. :D

Jaja, als Sadist sollte das wirklich spaßig werden :fin:

Iverson3
23.07.06, 17:36:27
ROFL!!! Selten sowas lustiges gelesen. :D Das Geilste ist, dass er wegen 30€ so ein riesiges Schreiben aufsetzt. :D :D :D

Alf
23.07.06, 17:46:53
Wahrscheinlich ein Rentner, der früher Anwalt war und jetzt nix mehr zu tun hat :D

Ruggle
23.07.06, 20:56:29
*rofl* *lol* *was gibst noch^^*

der macht so einen aufstand, obwohl er in seiner mail selbst erklärt, das bis auf die schrammen alles perfekt funktioniert...!
das beste is, wie er nach jedem scheißargument schreibt:

BEWEIS:

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

es ist einfach arm!
lass ihn mal seine komischen mails schreiben...

btw: kann man irgendwie bei ebay rausfinden, wieviele sachen der schon gekauft hat und bei wem?
denjenigen könnte man ja dann mal frasgen. ob der auch sone lustigen mails bekommen hat...:) :D

Lord_Pinhead
23.07.06, 21:54:12
Natürlich, in sein Userprofil kann man seine Käufe nachsehen und die Verkäufer anschreiben. Is doch einfach wenn man sich mit Ebay auskennt ;)

Ruggle
23.07.06, 22:12:10
ich hab kein account bei ebay, deshalb die nachfrage :)

Iverson3
23.07.06, 22:34:41
ich hab kein account bei ebay, deshalb die nachfrage :)

Tatsächlich?! Das gibts?! :think:

Aragorn
24.07.06, 00:10:48
Der hat sein Profil aber auf "privat" laufen, hat wohl schon ein paar lustige Kommentare bekommen, wundert mich nur das der 99,5 % Positive hat, kauft wohl immer von sich selbst ein :D , leider bisher noch keine weitere Mail von dem Heini bekommen

Link (http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=semsonait&item=110002480973&iid=110002480973&frm=1883&ssPageName=STRK:MESO:UID)

derrha
24.07.06, 09:37:53
"Private" Userprofile sidn immer die Allerbesten... Ich frag mich immer was die wohl zu verbergen haben.

Schreib ihm die Mail von Zahl, mal sehen wie der achso gescheite Herr drauf reagiert!

Ach ja, ohne ebay wär das online Leben doch nur halb so lustig.

Aragorn
24.07.06, 10:06:07
Jetzt hat er sein Geschwätz auch noch Ebay aufgedrückt :banana: , hab grad ne Mail von Ebay wg. einer Unstimmigkeit bekommen :

semsonait hat eBay darüber informiert, dass der von Ihnen versendete Artikel DVD-BRENNER LG GSA 4163B Double Layer DVD RAM (Artikelnummer 110002480973) erheblich von Ihrer Angebotsbeschreibung abweicht.

Mitteilungen
semsonait 24.07.06 um 09:30:50 MESZ


Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab: DVD-BRENNER LG GSA 4163B Double Layer DVD RAM (#110002480973)
Zahlungsmethode: Überweisung
Zahlungsdatum: 07. Jul. 2006
Weitere Informationen: Mit mit dem rechtswidrig verwendeten Produktfoto des Herstellers, haben Sie versucht Ihren zu
veräußernden Artikel als neuwertig
darzustellen. Zusätzlich haben Sie dies durch Ihren Wortlaut wie
folgt:
-Gerät ist in Top Zustand - absolut neuwertig.- bekräftigt.
Dem ist nicht so. DAS GERÄT IST
NICHT IM NEUWERTIGEN ZUSTAND!
Das Gerät weist zwei mechanische Beeinträchtigen auf.
Sie erhalten
zunächst, vor weiteren Schritten, Gelegenheit sich zu dem Sachverhalt zu äußern.

also wenn ich mich nicht sehr irre beschreibt das Wort mechanisch doch den Innenzustand bzw. die Funktion des Brenners, und nicht das Aussenleben bzw. die Schrammen die der Typ da selbst reingefeilt hat

ultimo
24.07.06, 11:55:01
Ich glaube sein Gehirn funktioniert auch Mechanisch...Nur muss wohl beim schreiben dieser Mail der Hamster in seinem Kopf gepennt haben

Lord_Pinhead
24.07.06, 17:23:51
Er muss mechanische Schäden weiter definieren und klarstellen das es sich nicht um etwas handelt was den Betrieb beeinträchtigt. Ich würde Ebay die erste Mail schicken und sagen das so ein Krampf einfach unbeantwortet bleibt und sich schon einige Foren das Maul darüber zerreissen ;)

Zahl
24.07.06, 19:59:45
Jopp, mechanische Schäden sind das außen allemal nicht, höchstens
kosmetische. Hier wär es angebracht erneut auf den Duden oder ein Lexikon
zu verweisen :)

Aragorn
28.07.06, 20:42:11
So hab heute Zeit gehabt ihm über "Ebay Unstimmigkeiten" zu antworten :

Der o.g. Artikel war bei seiner Versendung per DHL, wie in der Artikelbeschreibung angegeben, absolut neuwertig. Er wies keinerlei Beeinträchtigungen auf, weder äußerlich noch innerlich. Wie der Käufer in seiner an mich gerichteten Email schon selbst bestätigte: "...Unter Beachtung, dass der Artikel sonst funktionsfähig ist...".
Somit bleibt mir leider keine andere Vermutung, als das der Käufer den Artikel beim Auspacken bzw. Einbau beschädigt hat, sollte seine Beschreibung zutreffend sein. MfG

Ich sag dann was der arme Typ dann weiter gemacht hat :D

Aragorn
30.07.06, 16:47:01
So, endlich gibts wieder neue Geschichten aus dem Irrenhaus :D .Folgendes habe ich grad erhalten http://www.my-smileys.de/smileys2/567.gif :

Meine Aussage, wonach der Artikel sonst funktionsfähig ist schließt die äußere Unversehrtheit nicht
automatisch ein. So war es auch mitgeteilt! Sie müssen auch vestehen was Sie lesen. Sie hatten die
Gelegenheit zu allen Tatsachen Stellung zu nehmen mit Ihrer Antwort leider versäumt. Daher bleibt mir
nur die entsprechenden Anträge, wie bereits mitgeteilt, zu stellen. Da Sie zudem Uneinsichtig sind
ist es mir wichtig, dass Ihr Verhalten gemaßregelt wird. Ich hoffe Sie sehen später genau so.


Also der Typ hat es einfach nicht mit korrekter deutscher Rechtschreibung, da ist es nicht wirklich einfach den zu verstehen :D , die besonders lustigen Stellen hab ich fett markiert

Ob3rst
30.07.06, 16:57:12
Was für ein Spinner. Welche Anträge sollen das denn sein?

Hat sich ebay selbst nochmal dazu geäußert?

Aragorn
30.07.06, 17:00:17
Ne, die lachen sich wohl auch grad den Popo ab :shake: :roflmao:

Flighter
30.07.06, 17:26:13
am geilsten finde ich auch den letzten Satz "Ich hoffe Sie sehen später genau so." wie sehen? xD Kann man dann besser sehen oder schlechter? :D

PhySpy
30.07.06, 18:02:00
ei nee.. das ist ja echt die Härte! Schick ihm den Link auf diesen Thread *lol*

Oder nee schick ihm den Link zu duden.de! Offensichtlich versteht er weder was er liest noch was er schreibt ^^

Ruggle
30.07.06, 18:03:43
lol das 2te fett markierte ist uneinsichtig nen substantiv..lol

und "sie" wird doch auch nicht mehr großgeschrieben oder wurde das schon wieder verändert?

w0meniz0r
30.07.06, 20:05:45
lol auch ma cool :p

Lord_Pinhead
30.07.06, 20:10:44
Doch, "Sie" ist eine Anrede und wird nach wie vor großgeschrieben.

Der Typ is der abschuss. Diese "Anträge" würden micht mal interessieren, frag mal nach ob er nicht ein Paragraphen hat, den für 30 Euro macht sich niemand die Arbeit sowas zu starten *G*

Aragorn
30.07.06, 23:23:56
Der Typ ist lt. Ebay eine Frau, aber vielleicht lässt sie ja ihren Alten dafür ran :D , kommt übrigens aus Erfurt

Ripchip
30.07.06, 23:27:01
Versuchen die Ossis wieder ans große Geld zu kommen? :D

PhySpy
30.07.06, 23:52:33
Vorsicht Klugscheisserei: die Anrede in einem Brief wird soweit mir bekannt seit neuer Rechtschreibung auch klein geschrieben.. Ich persönlich weigere mich aber dem nachzukommen und bleibe bei "Du, Sie, Ihnen, etc" :)
Klugscheisserei Ende...

Egal ob es sich um 30€ handelt oder nicht; ich finde das schlimm. Wie kann jemand so daneben schiessen? Was ist überhaupt der Punkt? Was will dieser E-Bayer eigentlich noch? Soll die Ware zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet werden? ^^

Lord_Pinhead
31.07.06, 10:51:53
Sicherlich kommt er bei "einsicht" des Verkäufers mit dem Spruch rüber das er 10 Euro rückerstattung für angemessen findet. Ich hab auch noch so einen Deppen. Ging damals um sage und schreibe 300 Ü-Ei Figuren. Der Kerl hat gesagt das nur ein Bruchteil davon Hartplastik waren und das Foto falsche angaben machte. Ich weiß heute noch nicht was er auf den Fotos gesehen hat, und es ging nur um 50 Euro für 300 Figuren. An sich lächerlich, aber hier mal seine Mail:


Hallo Herr XXX,

Das Paket ist gestern angekommen.
Ich bin sehr verwundert über den Inhalt, denn Sie haben in der Artikelbeschreibung geschrieben, dass es Hartplastikfiguren sind, die Sie zum Kauf anbieten.
Es sind aber lediglich ca. 15 Prozent Hartplastikfiguren. Der Rest ist Spielzeug, woran ich gar nicht interessiert bin.
Ich würde Ihnen die Sachen am liebsten zurückschicken, denn es ist nicht das, was Sie angeboten haben (allein schon das von Ihnen eingestellte Bild entspricht nicht den Tatsachen).
Einfachheitshalber biete ich Ihnen an, dass Sie mir einen Teilbetrag des von mir bezahlten Gesamtbetrages zurückerstatten.
Ich denke hierbei an die Hälfte des Warenwertes, also 25.- Euro.
Gleichzeitig appelliere ich an Ihr Ehrgefühl, denn ich weiß nicht, wie Sie reagieren würden, wenn Sie etwas kaufen würden und nicht das bekommen, worauf Sie geboten haben.
Vorsorglich sende ich Ihnen schon einmal meine Kontodaten: XXX

Über eine Rückantwort Ihrerseits würde ich mich freuen.

Bis dahin verbleibe ich (immer noch) mit frdl. Grüßen

XXX


Dann hab ich zurückgeschrieben das er nur bestimmte Figuren raus hat und ich das komplette Packet zurücknehme, ohne jegliche Ausnahme und das ich eine Datenbank habe inkl. Gewicht etc. Also wenn er was behält weiß ich es. Seine Antwort war das er einige schon aus den Tüten raus hat und es unmöglich sein alles zurückzuschicken, danach hab ich Ihm nicht mehr geantwortet weil ich Ihm ja vorher schon unterstellt habe (wahrscheinlich richtig) das er nur einen Teil der Figuren haben wollte, micht abzocken und den Rest gewinnbringend verkaufen. Solche Idioten findest du massenhaft, und bei Beträgen <100 Euro schaltet sich nichtmal der Anwalt ein. Mach dir keine Sorgen, sollange kein richtiger Betrug vorliegt passiert da nichts.

@Physpy
Kann sein das die neue Rechtschreibung das nicht mehr vorschreibt das Anreden großgeschrieben werden, aber ich mache es trotzdem, es ist nichts dabei auf die Shift-Taste zu drücken ;)

Flighter
31.07.06, 17:16:48
och der herr von dir ist ja auch putzig, lord_pinhead! :D

Aragorn
01.08.06, 11:33:37
Also der Typ stempelt sich immer mehr zum *zensiert* :D , was anderes als dauernde Beschimpfungen und Beleidigungen kann der nicht mehr von sich geben, aber so argumentieren ja die meisten die im Unrecht sind ;) ,hier die neuesten Gerschichten :

erstmal das was ich geantwortet habe :

Ich habe den DVD Brenner LG-GSA 4163B im absolut neuwertigen Zustand angeboten, und ich habe diesen
Brenner auch im absolut neuwertigen Zustand an den Käufer verschickt. Wenn der Käufer nun wissentlich
Unwahrheiten verbreitet, so ist es die Aufgabe Ebays, ihn zu verwarnen und bei weiteren Vergehen
härtere Maßnahmen zu ergreifen. Ich habe meine Pflichten als Verkäufer - wie bisher immer - zur
vollsten Zufriedenheit aller erbracht. MfG

und jetzt das was der Typ (bzw. die Tusse) dazu abgab :

...mhh, siehe UrhG! Im übrigen wird sich rausstellen, was Sie künftig noch dürfen. Sie haben keine
entlastenden Argumente! Sieht sehr schlecht aus, wenn Sie das, was Sie bisher von sich gegeben haben
bei der Beschuldigtenanhörung zu Protokoll geben. Wieso sind Sie nur so uneinsichtig? Ihre Verstöße
sind offensichtlich. Selbst wenn der zivilrechtliche Schaden auf Minderung nicht greift; wiegen die
Strafrechtsverletzungen mehr! Ihr Verhalten ist völlig unklar. Sie hätten sich einigen können.

hehe, eifach lächerlich, ich hoffe der/die gehen wirklich vor Gericht, das wird so geil :fin:

Lord_Pinhead
01.08.06, 11:47:09
Gib Ihm endlich den Link zu dem Thread hier, ich will das der uns hier im Forum belustigt :D

ultimo
01.08.06, 11:53:44
Falls die wirklich vor Gericht gehen dann schreib mal RTL oder so an...die sind auf solche Idioten immer scharf und bringen es bestimmt in einer Sendung. Wenn das alles dann passiert wird ich der Typ/ die Tusse wünschen sie hätte nie die Macken in den Brenner gemacht:D

mizuno
01.08.06, 12:19:26
hmm.. geile story...

bin ganz ohr, berichte mal weiter :)

3rd Disciple
01.08.06, 12:21:56
Also der Typ stempelt sich immer mehr zum *zensiert* :D , was anderes als dauernde Beschimpfungen und Beleidigungen kann der nicht mehr von sich geben, aber so argumentieren ja die meisten die im Unrecht sind ;) [...]

Wo beleidigt er dich denn?

Ob3rst
01.08.06, 13:35:46
Ich versteh eigentlich immer noch nicht so richtig was die überhaupt will. Die kann doch nicht irgendwas großartiges erwarten. Das sind nur 2 kleine Schrammen. Selbst wenn die schon vorher da waren und du die einfach übersehen hast, kann sie doch nicht Forderungen stellen die völlig absurd sind. Oder um was geht es der hierbei?

Außerdem hast du geschrieben "neuwertig" und nicht "neu". Das ist auch nochmal ein kleiner aber feiner Unterschied. Dann soll sie das nächste mal nur noch nach Artikeln suchen, wo da steht "sofort & neu".

Aragorn
01.08.06, 14:59:16
Das mit beleidigen meinte ich insgesamt mit z.B. ... kannst nicht lesen, verstehst nix... " usw.

Lord, ich glaub der / die liest hier sowieso schon mit und irgendwann bekomm ich das unter die Nase geschoben :D

CheRRy
01.08.06, 16:06:36
Ich weiß gar nicht was du willst?! Das Wichtigste ist doch der von dir angegebene Satz (siehe Quote) des Ausschlusses!
Damit hat der Käufer bei fast allen Belangen, die die Rückgabe oder Minderung angehen leider Pech gehabt... ;)



[...]

Privatverkauf - Unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung

Pestilence
01.08.06, 16:13:13
Ich weiß gar nicht was du willst?! Das Wichtigste ist doch der von dir angegebene Satz (siehe Quote) des Ausschlusses!
Damit hat der Käufer bei fast allen Belangen, die die Rückgabe oder Minderung angehen leider Pech gehabt... ;)

Das stimmt nicht. Wenn die Beschreibung des Artikels falsch war, so das eine arglistige Täuschung vorlag, dann muss der Verkäufer den Artikel zurücknehmen, obwohl die Gewährleistung ausgeschlossenn war.

Aragorn
01.08.06, 17:42:28
Nur das absolut nichts an der Beschreibung falsch war, ist ... Ich habe genau den Brenner in dem Zustand verkauft als der er bei Ebay angeboten wurde :that:

JacK
12.08.06, 03:06:47
ich muss mich anschließen!
find die ganze story auch voll zum totlachen......
ich will das das vor gericht geht, wenn dann der ganze sp im zuschauerbereich(oder wie man das nennt) sitzt.

Pestilence
12.08.06, 03:51:59
Wie siehts nun eigentlich aus?
Hat sich noch irgendetwas ergeben?

Illuminatus
12.08.06, 11:36:26
Solche Leute gibts immer wieder. Hab ich schon öfters gehört von Freunden! Die versuchen dann den Verkäufer einzuschüchtern um Geld zurückzu bekommen und wenn sie merken das es keinen Sinn hat geben sie sich geschlagen und man hört nie wieder was von denen

Aragorn
12.08.06, 11:40:41
Nix mehr gehört seitdem, vielleicht ist der/die im Urlaub oder was weiss ich. Bei Unstimmigkeiten hat der/die auch schon seit dem 01.08.2006 nichts mehr reingeschrieben :pulp:

Illuminatus
13.08.06, 20:07:14
Sage ich ja. die lassen nie wider von sich hören wenn sie seen das sie keine schnitte haben:D

blue
13.08.06, 21:43:05
Das stimmt nicht. Wenn die Beschreibung des Artikels falsch war, so das eine arglistige Täuschung vorlag, dann muss der Verkäufer den Artikel zurücknehmen, obwohl die Gewährleistung ausgeschlossenn war.

Um es noch genauer zu machen:
Der Verkäufer hat das Recht drei mal nach zu bessern. Wenn es der Verkäufer nach drei "versuchen" immer noch nicht schafft, den Artikel Beschreibungsgerecht vorzulegen, so hat der Käufer das Recht sein Geld wieder zu bekommen.
Gleichzeitig hat der Käufer erst bei der Nachbesserung (oder bei Hinnahme des vorliegenden Sachschadens [In diesem Fall ist es ein Sachschaden]) das Recht auf eine Preisminderung.

Lord_Pinhead
13.08.06, 23:13:51
Ausschliessen muss man sich eigentlich ja nicht, den man gibt bei Ebay schon im Profil an das es ein Privatverkauf ist, dann steht das bei den Verkäuferinfos dabei. Damit ist man glaube ich aus dem schneider, aber wer mit Utils arbeitet wie Turbolister, der hat ja sein Template wo das alles drinsteht.

Grezdog
01.10.06, 22:06:04
*thread wegen interesse aus der versenkung hol*

hat sich da nochmal was getan?

Timbo
02.10.06, 10:05:14
<---liegt aufm Boden und lacht sich tot!!!

Aragorn
02.10.06, 11:39:52
*thread wegen interesse aus der versenkung hol*

hat sich da nochmal was getan?
ne, nix mehr gehört seitdem :pulp:

Aragorn
05.10.06, 21:34:13
Was Neues vom kleenen Spastiker, ne negative Bewertung :that: :D :

Negative Bewertung Ware beschädigt - Foto nicht von der Ware sondern Herstellerseite - kein Service
Käufer semsonait(privat) 05.10.06 17:29 110002480973

hab natürlich auch gleich ne negative rausgehauen, selbst schuld der Kleene :pulp:

Lord_Pinhead
07.10.06, 14:07:50
Warum kann man bei einer Negativen noch eine Bewertung abgeben, das war doch mal gesperrt dachte ich.

Ich würde noch eine Antwort unter seine Bewertung schreiben um das klarzustellen.

Aragorn
07.10.06, 14:28:46
Ich würde noch eine Antwort unter seine Bewertung schreiben um das klarzustellen.
hab ich grad gemacht, danke für den Tipp, der wird sich so ärgern über die Bewertung dass ich am Ende doch noch Post vom Anwalt bekomme :D :D

schaaafie
14.10.06, 18:59:48
Ich schmeiss mich wech....wieso bestellen solche Typen bei Ebay net bei mir...ich hätte einen riesen Spass...
ne mal ehrlich, sowas kannste doch voll inne Tonne kloppen, wie oben schon geschreben wurde: der artikel ist neuwertig und nicht neu....

nunja....gibt halt immer so deppen, aber ist doch auch schön, so ham wa wenigstens immer unseren spass :-):that:

w0meniz0r
28.03.11, 20:03:03
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?lang=de&id=143663617&pageNumber=1&tabNumber=1

soso, MEGA UMBAU!

edit: tjoa, dann isser wohl verkauft!