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Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag (0 Uhr) in Bayern nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft – dies aber nur allein oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt.
zur packstation darf man aber schon noch oder?