Thema: Auto Unfall
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#2
Alt 08.07.11, 21:35:57
Ezio
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Also Digga.

Jetzt atmest erstmal tief durch :-))

Kann deinen Gemütszustand nachvollziehen.

Du machst nun folgende Schritte:

1.) In ein Autohaus deiner Wahl, vielleicht hast ja auch ein Vertragsautohaus oder kennst jemanden privat.

2.) Falls kein Autohaus zur Hand, rufst du bitte den nächsten freien Gutachter deiner Wahl an, schilderst ihm die Lage. Der kommt vorbei und fotografiert das Auto und erstellt ein Gutachten, welches du in Kopie erhälst. Dem Gutachter mitteilen bei welcher Versicherung der Unfall Verursacher versichert ist.

Nachtrag: Der Gutachter wird von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt. Du musst nichts bezahlen!!!

3.) Hast du das Recht auf einen Anwalt deiner Wahl. Die Kosten hierfür übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers. Wenn du Angst vor Represallien hast (Schläge oder andere Arten der Anfeindung) würde ich diesen Weg auf jeden Fall einschalten. Google nach Anwälten für Verkehrsrecht.

4.) Falls du einen Anwalt aufsuchst, musst du das dem Gutachter mitteilen, da das Gutachten in Kopie an den Anwalt geht.

5.) Du rufst bei der Gegnerischen Versicherung an und teilst Ihnen den Vorfall mit. Das der andere in dein Auto gefahren ist. Die Fragen dich dann ob du einen Gutachter brauchst, dieses unbedingt VERWEIGERN, da Gutachter von Versicherungen oftmals nicht unbedingt in deinem Sinne verfahren.

Falls du einen Rechtsanwalt hinzuziehst das der Versicherung ebenfalls mitteilen.

Fahr dann in ein Autohaus/Werkstatt deiner Wahl und frag die Werkstatt ob die von der Versicherung des Unfallgegners eine sogenannte Reperaturfreigabe erhalten, damit kann dein Schaden schon repariert werden obwohl der Schaden noch am laufen ist bei der Versicherung. Bei geklärten Sachverhältnissen sollte das eigentlich nicht das Problem sein.

Dein Unfallverursacher ist übrigens verpflichtet den Vorfall seiner Versicherung innerhalb von 24 Stunden zu melden. Sonst verliert er unter Umständen sogar seinen Schutz. Aber selbst wenn, ist das sein Problem und nicht deins.

Je nachdem wie lange der Schaden zur Reperatur dauert, hast du die Wahl zwischen einem Mietwagen gleicher Klasse, oder du bekommst für die Dauer der Reperatur einen sogenannten "Nutzungsausfall". Diesen legt der Gutachter fest und wird von der Versicherung an dich bezahlt. Beides zusammen geht nicht. Entweder Mietwagen oder Nutzungsausfall.

So das wars eigentlich vorerst mal.

Wenn du noch weitere Fragen hast, einfach Schreiben.

Liebe Grüße der Ezio

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Geändert von Ezio (08.07.11 um 21:43:12 Uhr) Grund: ^^