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#15
Alt 22.07.06, 18:46:22
PhySpy
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Ach du heiliges Stück Scheisse...

Ich würds auf jeden Fall öffentlich machen - der soll spüren wie peinlich seine Mail war! Kannst die nicht verlinken als Erklärung dafür, dass du ihn negativ zu bewertest!?!?

Aber ich würde ihm keine böse Mail zurückschicken.. Schreib ihm doch, dass du es sehr schade findest, dass er das Bewertungssystem misbraucht, obwohl doch der Handel völlig einwandfrei und zu seiner vollsten Zufriedenheit stattgefunden hat. Das einzige Ärgernis seinerseits war es doch, dass ihm entgangen war, dass das Gerät neuwertig aber nicht neu+originalverpackt war. Du hast ja lediglich gesagt, dass die Originalverpackung und das Zubehör mitgeliefert wird, aber du hast keine falschen Tatsachen vorgespiegelt! Und dass du es wirklich äusserst bedauerst, dass er dies nun dir in die Schuhe schieben will..

Desweiteren wären die Firmen ja schön blöd, wenn sie ihren Kunden verbieten würde Werbung für sie zu machen UND auf dem gezeigten Bild bzw auf einem Bild dieser Grösse wären die ANGEBLICHEN Mängel auch nicht zu sehen gewesen... By the way.. welche "Mängel" denn!? Das Gerät tut einwandfrei und so ein Kratzer kann er selbst verursacht haben, das kann er dir überhaupt nicht nachweisen im Falle eines Gerichtsfalles. Dazu hätte er das Paket vor den Augen eines Zeugen / des Postboten öffnen müssen...

Grüße
Phy