Die 100 Euro haben ja nix mit den Gehältern oder dem Vermögen des Unternehmens zu tun.
Das ist nur die Haftungsgrenze des eingetragenen Geschäftsführers, er haftet also meines Wissens mit 100 € seines Privatvermögens.
Die Summen haben glaub ich was mit der eigentlichen Geschäftsform zu tun, hier ne UG, bei der GmbH ist es schon mehr.
Aber das kann ein BWL'er sicher besser erklären.