Aragorn
08.09.09, 14:05:05
- Europäischer Gerichtshof stärkt deutsche Glücksspielregelung
- Letzte Zweifel am Glücksspielstaatsvertrag ausgeräumt
- Ausländische Sportwetten bleiben in Deutschland illegal
Zufrieden zeigte sich Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Lotto- und Totoblocks mit dem heute veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Glücksspielwesen. Es stärkt die Nationalstaaten in der Europäischen Union. Die Richter entschieden, dass die Dienstleistungsfreiheit bei Glücksspielen sehr wohl eingeschränkt werden darf. Die EU-Staaten dürfen Glücksspiele im Internet verbieten, weil beim Internet anders geartete und größere Gefahren des Betrugs und andere Straftaten bestünden.
Gegenstand des Verfahrens (C-42/07) vor dem EuGH war die gesetzliche Regulierung von Sportwetten in Portugal. Konkret ging es um die Zulässigkeit eines Gesetzes, nach dem eine gemeinnützige Einrichtung das alleinige Recht hat, in Portugal Lotterien und Sportwetten anzubieten. Die Mitgliedsstaaten können nach dem Urteil des EuGH selbst entscheiden, wie sie diesen Bereich regulieren. Die in einem Mitgliedsstaat erteilte Glücksspielerlaubnis muss von den anderen Mitgliedsstaaten nicht anerkannt werden. Ausländische Sportwetten bleiben damit in Deutschland weiterhin illegal.
Schon mehrmals hatten die Europarichter in den vergangenen Jahren betont, dass Beschränkungen im Glücksspielbereich aus ordnungspolitischen Gründen zulässig sein können. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrages bereits am 14. Oktober 2008 sowie am 20. März 2009 ausführlich behandelt und bestätigt.
"Es bestehen nun überhaupt keine Zweifel mehr an der europarechtlichen Zulässigkeit des deutschen Glücksspielstaatsvertrages. Den noch ausstehenden deutschen Verfahren sehe ich sehr zuversichtlich entgegen", sagte Erwin Horak. "Die heutige Entscheidung ist ein weiteres Signal an die Bundesländer, dass sie auf dem richtigen Weg sind. Das Urteil ist zudem ein schwerer Schlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie. Ein unregulierter Glücksspielmarkt ohne Grenzen mit reiner Gewinnorientierung der illegalen Anbieter ist mit dem heutigen Tag vom Tisch", so Horak weiter.
Quelle: Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg
veröffentlicht am: 08.09.2009 11:27
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wann genau jetzt bwin komplett aus dem deutschen Inet getilgt wird weiss ich leider nicht, evtl. hängt es noch an einigen deutschen gerichten die mit Berufungsverfahren aktuell verhandeln. Jedenfalls sieht es sehr schlecht aus für Inet-Glücksspiel + Sportwetten in Deutschland
armes bwin & co., jahrelanges hoffen auf den EuGH war vergebens *tröst*. Der grösste Markt für bwin is bald weg
- Letzte Zweifel am Glücksspielstaatsvertrag ausgeräumt
- Ausländische Sportwetten bleiben in Deutschland illegal
Zufrieden zeigte sich Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Lotto- und Totoblocks mit dem heute veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Glücksspielwesen. Es stärkt die Nationalstaaten in der Europäischen Union. Die Richter entschieden, dass die Dienstleistungsfreiheit bei Glücksspielen sehr wohl eingeschränkt werden darf. Die EU-Staaten dürfen Glücksspiele im Internet verbieten, weil beim Internet anders geartete und größere Gefahren des Betrugs und andere Straftaten bestünden.
Gegenstand des Verfahrens (C-42/07) vor dem EuGH war die gesetzliche Regulierung von Sportwetten in Portugal. Konkret ging es um die Zulässigkeit eines Gesetzes, nach dem eine gemeinnützige Einrichtung das alleinige Recht hat, in Portugal Lotterien und Sportwetten anzubieten. Die Mitgliedsstaaten können nach dem Urteil des EuGH selbst entscheiden, wie sie diesen Bereich regulieren. Die in einem Mitgliedsstaat erteilte Glücksspielerlaubnis muss von den anderen Mitgliedsstaaten nicht anerkannt werden. Ausländische Sportwetten bleiben damit in Deutschland weiterhin illegal.
Schon mehrmals hatten die Europarichter in den vergangenen Jahren betont, dass Beschränkungen im Glücksspielbereich aus ordnungspolitischen Gründen zulässig sein können. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrages bereits am 14. Oktober 2008 sowie am 20. März 2009 ausführlich behandelt und bestätigt.
"Es bestehen nun überhaupt keine Zweifel mehr an der europarechtlichen Zulässigkeit des deutschen Glücksspielstaatsvertrages. Den noch ausstehenden deutschen Verfahren sehe ich sehr zuversichtlich entgegen", sagte Erwin Horak. "Die heutige Entscheidung ist ein weiteres Signal an die Bundesländer, dass sie auf dem richtigen Weg sind. Das Urteil ist zudem ein schwerer Schlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie. Ein unregulierter Glücksspielmarkt ohne Grenzen mit reiner Gewinnorientierung der illegalen Anbieter ist mit dem heutigen Tag vom Tisch", so Horak weiter.
Quelle: Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg
veröffentlicht am: 08.09.2009 11:27
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wann genau jetzt bwin komplett aus dem deutschen Inet getilgt wird weiss ich leider nicht, evtl. hängt es noch an einigen deutschen gerichten die mit Berufungsverfahren aktuell verhandeln. Jedenfalls sieht es sehr schlecht aus für Inet-Glücksspiel + Sportwetten in Deutschland
armes bwin & co., jahrelanges hoffen auf den EuGH war vergebens *tröst*. Der grösste Markt für bwin is bald weg