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Jopp, mechanische Schäden sind das außen allemal nicht, höchstens
kosmetische. Hier wär es angebracht erneut auf den Duden oder ein Lexikon zu verweisen :) |
So hab heute Zeit gehabt ihm über "Ebay Unstimmigkeiten" zu antworten :
Der o.g. Artikel war bei seiner Versendung per DHL, wie in der Artikelbeschreibung angegeben, absolut neuwertig. Er wies keinerlei Beeinträchtigungen auf, weder äußerlich noch innerlich. Wie der Käufer in seiner an mich gerichteten Email schon selbst bestätigte: "...Unter Beachtung, dass der Artikel sonst funktionsfähig ist...". Somit bleibt mir leider keine andere Vermutung, als das der Käufer den Artikel beim Auspacken bzw. Einbau beschädigt hat, sollte seine Beschreibung zutreffend sein. MfG Ich sag dann was der arme Typ dann weiter gemacht hat :D |
So, endlich gibts wieder neue Geschichten aus dem Irrenhaus :D .Folgendes habe ich grad erhalten http://www.my-smileys.de/smileys2/567.gif :
Meine Aussage, wonach der Artikel sonst funktionsfähig ist schließt die äußere Unversehrtheit nicht automatisch ein. So war es auch mitgeteilt! Sie müssen auch vestehen was Sie lesen. Sie hatten die Gelegenheit zu allen Tatsachen Stellung zu nehmen mit Ihrer Antwort leider versäumt. Daher bleibt mir nur die entsprechenden Anträge, wie bereits mitgeteilt, zu stellen. Da Sie zudem Uneinsichtig sind ist es mir wichtig, dass Ihr Verhalten gemaßregelt wird. Ich hoffe Sie sehen später genau so. Also der Typ hat es einfach nicht mit korrekter deutscher Rechtschreibung, da ist es nicht wirklich einfach den zu verstehen :D , die besonders lustigen Stellen hab ich fett markiert |
Was für ein Spinner. Welche Anträge sollen das denn sein?
Hat sich ebay selbst nochmal dazu geäußert? |
Ne, die lachen sich wohl auch grad den Popo ab :shake: :roflmao:
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am geilsten finde ich auch den letzten Satz "Ich hoffe Sie sehen später genau so." wie sehen? xD Kann man dann besser sehen oder schlechter? :D
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ei nee.. das ist ja echt die Härte! Schick ihm den Link auf diesen Thread *lol*
Oder nee schick ihm den Link zu duden.de! Offensichtlich versteht er weder was er liest noch was er schreibt ^^ |
lol das 2te fett markierte ist uneinsichtig nen substantiv..lol
und "sie" wird doch auch nicht mehr großgeschrieben oder wurde das schon wieder verändert? |
lol auch ma cool :p
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Doch, "Sie" ist eine Anrede und wird nach wie vor großgeschrieben.
Der Typ is der abschuss. Diese "Anträge" würden micht mal interessieren, frag mal nach ob er nicht ein Paragraphen hat, den für 30 Euro macht sich niemand die Arbeit sowas zu starten *G* |
Der Typ ist lt. Ebay eine Frau, aber vielleicht lässt sie ja ihren Alten dafür ran :D , kommt übrigens aus Erfurt
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Versuchen die Ossis wieder ans große Geld zu kommen? :D
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Vorsicht Klugscheisserei: die Anrede in einem Brief wird soweit mir bekannt seit neuer Rechtschreibung auch klein geschrieben.. Ich persönlich weigere mich aber dem nachzukommen und bleibe bei "Du, Sie, Ihnen, etc" :)
Klugscheisserei Ende... Egal ob es sich um 30€ handelt oder nicht; ich finde das schlimm. Wie kann jemand so daneben schiessen? Was ist überhaupt der Punkt? Was will dieser E-Bayer eigentlich noch? Soll die Ware zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet werden? ^^ |
Sicherlich kommt er bei "einsicht" des Verkäufers mit dem Spruch rüber das er 10 Euro rückerstattung für angemessen findet. Ich hab auch noch so einen Deppen. Ging damals um sage und schreibe 300 Ü-Ei Figuren. Der Kerl hat gesagt das nur ein Bruchteil davon Hartplastik waren und das Foto falsche angaben machte. Ich weiß heute noch nicht was er auf den Fotos gesehen hat, und es ging nur um 50 Euro für 300 Figuren. An sich lächerlich, aber hier mal seine Mail:
Zitat:
@Physpy Kann sein das die neue Rechtschreibung das nicht mehr vorschreibt das Anreden großgeschrieben werden, aber ich mache es trotzdem, es ist nichts dabei auf die Shift-Taste zu drücken ;) |
och der herr von dir ist ja auch putzig, lord_pinhead! :D
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Also der Typ stempelt sich immer mehr zum *zensiert* :D , was anderes als dauernde Beschimpfungen und Beleidigungen kann der nicht mehr von sich geben, aber so argumentieren ja die meisten die im Unrecht sind ;) ,hier die neuesten Gerschichten :
erstmal das was ich geantwortet habe : Ich habe den DVD Brenner LG-GSA 4163B im absolut neuwertigen Zustand angeboten, und ich habe diesen Brenner auch im absolut neuwertigen Zustand an den Käufer verschickt. Wenn der Käufer nun wissentlich Unwahrheiten verbreitet, so ist es die Aufgabe Ebays, ihn zu verwarnen und bei weiteren Vergehen härtere Maßnahmen zu ergreifen. Ich habe meine Pflichten als Verkäufer - wie bisher immer - zur vollsten Zufriedenheit aller erbracht. MfG und jetzt das was der Typ (bzw. die Tusse) dazu abgab : ...mhh, siehe UrhG! Im übrigen wird sich rausstellen, was Sie künftig noch dürfen. Sie haben keine entlastenden Argumente! Sieht sehr schlecht aus, wenn Sie das, was Sie bisher von sich gegeben haben bei der Beschuldigtenanhörung zu Protokoll geben. Wieso sind Sie nur so uneinsichtig? Ihre Verstöße sind offensichtlich. Selbst wenn der zivilrechtliche Schaden auf Minderung nicht greift; wiegen die Strafrechtsverletzungen mehr! Ihr Verhalten ist völlig unklar. Sie hätten sich einigen können. hehe, eifach lächerlich, ich hoffe der/die gehen wirklich vor Gericht, das wird so geil :fin: |
Gib Ihm endlich den Link zu dem Thread hier, ich will das der uns hier im Forum belustigt :D
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Falls die wirklich vor Gericht gehen dann schreib mal RTL oder so an...die sind auf solche Idioten immer scharf und bringen es bestimmt in einer Sendung. Wenn das alles dann passiert wird ich der Typ/ die Tusse wünschen sie hätte nie die Macken in den Brenner gemacht:D
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hmm.. geile story...
bin ganz ohr, berichte mal weiter :) |
Zitat:
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Ich versteh eigentlich immer noch nicht so richtig was die überhaupt will. Die kann doch nicht irgendwas großartiges erwarten. Das sind nur 2 kleine Schrammen. Selbst wenn die schon vorher da waren und du die einfach übersehen hast, kann sie doch nicht Forderungen stellen die völlig absurd sind. Oder um was geht es der hierbei?
Außerdem hast du geschrieben "neuwertig" und nicht "neu". Das ist auch nochmal ein kleiner aber feiner Unterschied. Dann soll sie das nächste mal nur noch nach Artikeln suchen, wo da steht "sofort & neu". |
Das mit beleidigen meinte ich insgesamt mit z.B. ... kannst nicht lesen, verstehst nix... " usw.
Lord, ich glaub der / die liest hier sowieso schon mit und irgendwann bekomm ich das unter die Nase geschoben :D |
Ich weiß gar nicht was du willst?! Das Wichtigste ist doch der von dir angegebene Satz (siehe Quote) des Ausschlusses!
Damit hat der Käufer bei fast allen Belangen, die die Rückgabe oder Minderung angehen leider Pech gehabt... ;) Zitat:
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Zitat:
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Nur das absolut nichts an der Beschreibung falsch war, ist ... Ich habe genau den Brenner in dem Zustand verkauft als der er bei Ebay angeboten wurde :that:
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ich muss mich anschließen!
find die ganze story auch voll zum totlachen...... ich will das das vor gericht geht, wenn dann der ganze sp im zuschauerbereich(oder wie man das nennt) sitzt. |
Wie siehts nun eigentlich aus?
Hat sich noch irgendetwas ergeben? |
Solche Leute gibts immer wieder. Hab ich schon öfters gehört von Freunden! Die versuchen dann den Verkäufer einzuschüchtern um Geld zurückzu bekommen und wenn sie merken das es keinen Sinn hat geben sie sich geschlagen und man hört nie wieder was von denen
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Nix mehr gehört seitdem, vielleicht ist der/die im Urlaub oder was weiss ich. Bei Unstimmigkeiten hat der/die auch schon seit dem 01.08.2006 nichts mehr reingeschrieben :pulp:
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Sage ich ja. die lassen nie wider von sich hören wenn sie seen das sie keine schnitte haben:D
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