Der Typ ist lt. Ebay eine Frau, aber vielleicht lässt sie ja ihren Alten dafür ran , kommt übrigens aus Erfurt
Little Sister
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Versuchen die Ossis wieder ans große Geld zu kommen?
Senior Member
Vorsicht Klugscheisserei: die Anrede in einem Brief wird soweit mir bekannt seit neuer Rechtschreibung auch klein geschrieben.. Ich persönlich weigere mich aber dem nachzukommen und bleibe bei "Du, Sie, Ihnen, etc"
Klugscheisserei Ende...
Egal ob es sich um 30€ handelt oder nicht; ich finde das schlimm. Wie kann jemand so daneben schiessen? Was ist überhaupt der Punkt? Was will dieser E-Bayer eigentlich noch? Soll die Ware zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet werden? ^^
Klugscheisserei Ende...
Egal ob es sich um 30€ handelt oder nicht; ich finde das schlimm. Wie kann jemand so daneben schiessen? Was ist überhaupt der Punkt? Was will dieser E-Bayer eigentlich noch? Soll die Ware zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet werden? ^^
B.O.F.H.
Sicherlich kommt er bei "einsicht" des Verkäufers mit dem Spruch rüber das er 10 Euro rückerstattung für angemessen findet. Ich hab auch noch so einen Deppen. Ging damals um sage und schreibe 300 Ü-Ei Figuren. Der Kerl hat gesagt das nur ein Bruchteil davon Hartplastik waren und das Foto falsche angaben machte. Ich weiß heute noch nicht was er auf den Fotos gesehen hat, und es ging nur um 50 Euro für 300 Figuren. An sich lächerlich, aber hier mal seine Mail:
@Physpy
Kann sein das die neue Rechtschreibung das nicht mehr vorschreibt das Anreden großgeschrieben werden, aber ich mache es trotzdem, es ist nichts dabei auf die Shift-Taste zu drücken
Hallo Herr XXX,
Das Paket ist gestern angekommen.
Ich bin sehr verwundert über den Inhalt, denn Sie haben in der Artikelbeschreibung geschrieben, dass es Hartplastikfiguren sind, die Sie zum Kauf anbieten.
Es sind aber lediglich ca. 15 Prozent Hartplastikfiguren. Der Rest ist Spielzeug, woran ich gar nicht interessiert bin.
Ich würde Ihnen die Sachen am liebsten zurückschicken, denn es ist nicht das, was Sie angeboten haben (allein schon das von Ihnen eingestellte Bild entspricht nicht den Tatsachen).
Einfachheitshalber biete ich Ihnen an, dass Sie mir einen Teilbetrag des von mir bezahlten Gesamtbetrages zurückerstatten.
Ich denke hierbei an die Hälfte des Warenwertes, also 25.- Euro.
Gleichzeitig appelliere ich an Ihr Ehrgefühl, denn ich weiß nicht, wie Sie reagieren würden, wenn Sie etwas kaufen würden und nicht das bekommen, worauf Sie geboten haben.
Vorsorglich sende ich Ihnen schon einmal meine Kontodaten: XXX
Über eine Rückantwort Ihrerseits würde ich mich freuen.
Bis dahin verbleibe ich (immer noch) mit frdl. Grüßen
XXX
Dann hab ich zurückgeschrieben das er nur bestimmte Figuren raus hat und ich das komplette Packet zurücknehme, ohne jegliche Ausnahme und das ich eine Datenbank habe inkl. Gewicht etc. Also wenn er was behält weiß ich es. Seine Antwort war das er einige schon aus den Tüten raus hat und es unmöglich sein alles zurückzuschicken, danach hab ich Ihm nicht mehr geantwortet weil ich Ihm ja vorher schon unterstellt habe (wahrscheinlich richtig) das er nur einen Teil der Figuren haben wollte, micht abzocken und den Rest gewinnbringend verkaufen. Solche Idioten findest du massenhaft, und bei Beträgen <100 Euro schaltet sich nichtmal der Anwalt ein. Mach dir keine Sorgen, sollange kein richtiger Betrug vorliegt passiert da nichts.Das Paket ist gestern angekommen.
Ich bin sehr verwundert über den Inhalt, denn Sie haben in der Artikelbeschreibung geschrieben, dass es Hartplastikfiguren sind, die Sie zum Kauf anbieten.
Es sind aber lediglich ca. 15 Prozent Hartplastikfiguren. Der Rest ist Spielzeug, woran ich gar nicht interessiert bin.
Ich würde Ihnen die Sachen am liebsten zurückschicken, denn es ist nicht das, was Sie angeboten haben (allein schon das von Ihnen eingestellte Bild entspricht nicht den Tatsachen).
Einfachheitshalber biete ich Ihnen an, dass Sie mir einen Teilbetrag des von mir bezahlten Gesamtbetrages zurückerstatten.
Ich denke hierbei an die Hälfte des Warenwertes, also 25.- Euro.
Gleichzeitig appelliere ich an Ihr Ehrgefühl, denn ich weiß nicht, wie Sie reagieren würden, wenn Sie etwas kaufen würden und nicht das bekommen, worauf Sie geboten haben.
Vorsorglich sende ich Ihnen schon einmal meine Kontodaten: XXX
Über eine Rückantwort Ihrerseits würde ich mich freuen.
Bis dahin verbleibe ich (immer noch) mit frdl. Grüßen
XXX
@Physpy
Kann sein das die neue Rechtschreibung das nicht mehr vorschreibt das Anreden großgeschrieben werden, aber ich mache es trotzdem, es ist nichts dabei auf die Shift-Taste zu drücken
och der herr von dir ist ja auch putzig, lord_pinhead!
Also der Typ stempelt sich immer mehr zum *zensiert* , was anderes als dauernde Beschimpfungen und Beleidigungen kann der nicht mehr von sich geben, aber so argumentieren ja die meisten die im Unrecht sind ,hier die neuesten Gerschichten :
erstmal das was ich geantwortet habe :
Ich habe den DVD Brenner LG-GSA 4163B im absolut neuwertigen Zustand angeboten, und ich habe diesen
Brenner auch im absolut neuwertigen Zustand an den Käufer verschickt. Wenn der Käufer nun wissentlich
Unwahrheiten verbreitet, so ist es die Aufgabe Ebays, ihn zu verwarnen und bei weiteren Vergehen
härtere Maßnahmen zu ergreifen. Ich habe meine Pflichten als Verkäufer - wie bisher immer - zur
vollsten Zufriedenheit aller erbracht. MfG
und jetzt das was der Typ (bzw. die Tusse) dazu abgab :
...mhh, siehe UrhG! Im übrigen wird sich rausstellen, was Sie künftig noch dürfen. Sie haben keine
entlastenden Argumente! Sieht sehr schlecht aus, wenn Sie das, was Sie bisher von sich gegeben haben
bei der Beschuldigtenanhörung zu Protokoll geben. Wieso sind Sie nur so uneinsichtig? Ihre Verstöße
sind offensichtlich. Selbst wenn der zivilrechtliche Schaden auf Minderung nicht greift; wiegen die
Strafrechtsverletzungen mehr! Ihr Verhalten ist völlig unklar. Sie hätten sich einigen können.
hehe, eifach lächerlich, ich hoffe der/die gehen wirklich vor Gericht, das wird so geil
erstmal das was ich geantwortet habe :
Ich habe den DVD Brenner LG-GSA 4163B im absolut neuwertigen Zustand angeboten, und ich habe diesen
Brenner auch im absolut neuwertigen Zustand an den Käufer verschickt. Wenn der Käufer nun wissentlich
Unwahrheiten verbreitet, so ist es die Aufgabe Ebays, ihn zu verwarnen und bei weiteren Vergehen
härtere Maßnahmen zu ergreifen. Ich habe meine Pflichten als Verkäufer - wie bisher immer - zur
vollsten Zufriedenheit aller erbracht. MfG
und jetzt das was der Typ (bzw. die Tusse) dazu abgab :
...mhh, siehe UrhG! Im übrigen wird sich rausstellen, was Sie künftig noch dürfen. Sie haben keine
entlastenden Argumente! Sieht sehr schlecht aus, wenn Sie das, was Sie bisher von sich gegeben haben
bei der Beschuldigtenanhörung zu Protokoll geben. Wieso sind Sie nur so uneinsichtig? Ihre Verstöße
sind offensichtlich. Selbst wenn der zivilrechtliche Schaden auf Minderung nicht greift; wiegen die
Strafrechtsverletzungen mehr! Ihr Verhalten ist völlig unklar. Sie hätten sich einigen können.
hehe, eifach lächerlich, ich hoffe der/die gehen wirklich vor Gericht, das wird so geil
B.O.F.H.
Gib Ihm endlich den Link zu dem Thread hier, ich will das der uns hier im Forum belustigt
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Falls die wirklich vor Gericht gehen dann schreib mal RTL oder so an...die sind auf solche Idioten immer scharf und bringen es bestimmt in einer Sendung. Wenn das alles dann passiert wird ich der Typ/ die Tusse wünschen sie hätte nie die Macken in den Brenner gemacht
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hmm.. geile story...
bin ganz ohr, berichte mal weiter
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Zitat von Aragorn
Also der Typ stempelt sich immer mehr zum *zensiert* , was anderes als dauernde Beschimpfungen und Beleidigungen kann der nicht mehr von sich geben, aber so argumentieren ja die meisten die im Unrecht sind [...]
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