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#1
Alt 29.06.05, 07:09:18
Unfallkosten...
Perry Dhalgren
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Hallo Zusammen,

am Montag wollte ich noch kurz einkaufen und hatte in einer Parkbucht neben einer Straße geparkt. Als ich schon im Wagen saß und rausfahren wollte (der Motor lief aber noch nicht), setzte der Wagen vor mir zurück und traf meine Stoßstange.

Ich gleich raus und Bescheid gesagt; der Fahrer hatte das garnicht bemerkt (ich schon, ich saß ja im Wagen und hatte das wackeln gemerkt).

Jedenfalls hatte ich nur eine relativ kleine Delle in der Stoßstange und der Lack war ein bisschen abgeplatzt. Sah zwar nach keinem großen Schaden aus, aber da mein Wagen erst ein Jahr alt ist, wollte ich kein Risiko eingehen und somit tauschten wir die Adressen aus. Da der andere seine Versicherungsunterlagen nicht dabei hatte (wer hat das schon?), rief er mich noch abends an und gab diese mir durch.

Am Dienstag rief ich bei der Versicherung meines "Gegners" an und gab alle Angaben zum Unfall an. Dann bekam ich ein Aktenzeichen und sollte erstmal zur Werkstatt fahren, um dort einen groben Kostenvoranschlag zu bekommen.

Abends war ich dann noch bei der Werkstatt und der Meister schaute sich die Sache an. Da die Stoßstange bei meinem Wagen aus Kunststoff besteht, könnte man den zwar versuchen warm zu machen und die Delle auszubeulen, aber man würde das immer noch sehen. Besser wäre es, eine neue Stoßstange einzubauen.

Er prüfte dann den Preis und sagte mir, es würde ca. 1.000 € kosten. Man gehe immer etwas höher ran, damit dann die Versicherungen zufrieden sind, wenn es dann doch weniger geworden ist. Er schätzte den Realwert auf ca. 600 bis 800 €.

Da es ja nicht mein Verschulden war und ich den Wagen im bestmöglichen Zustand haben möchte, stimmte ich natürlich zu.

Allerdings muß ich sagen, das es mir für meinen "Gegner" doch sehr leid tut. Die Delle ist wirklich nicht sehr groß, und in einer klenen freien Werkstatt wären die Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit wesentlich weniger geworden. Da ich aber noch Garantie auf meinem Wagen habe, bin ich natürlich zu meiner Vertragswerkstatt gefahren..

Jedenfalls ist es kein Wunder, wenn die Versicherungsprämien wieder mal steigen, da ich mal vermute, das alle Versicherungschäden so großzügig abgerechnet werden.

Ist schon irre, so ein Bagatellschaden und so eine Rechnung...

Was denkt ihr darüber?

Perry

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#2
Alt 29.06.05, 07:31:44
HG
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Das ist nichts neues. Stoßstangen verdienen heute nicht mehr ihren Namen und selbst kleinste Schäden werden gleich zum Versicherungsfall.
Traurig ist das schon irgendwie, aber wohl auch nicht zu ändern.

Aber sei froh, dass du in dem Wagen saßt, sonst wärst am Ende darauf sitzen geblieben!

#3
Alt 29.06.05, 07:51:32
Perry Dhalgren
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Naja, zur Not wäre ich damit auch weitergefahren, aber gestört hätte es einem ja doch. Gerade solche Bagatellschäden, wo man selber keine Schuld hat und es keinen Schuldigen mehr gibt, die fuchsen einem besonders...

Perry

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#4
Alt 29.06.05, 08:40:08
lutsie
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Da kann ich was dazu sagen, frag mal deinen Werkstattmeister was es kosten, wenn du es privat reparieren lässt, ich schätze mit ca. 500 € bist du da dabei. Das Problem ist das es 2 Abrechnungsmethoden in den Autohäusern gibt, ich finde das auch eine Sauerei, vorallem da es die Versicherten zahlen müssen.
#5
Alt 29.06.05, 20:36:25
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Kann dir ja eigentlich egal sein, Perry. Der Typ ist dir reingefahren also hat er auch den Schaden zu tragen - und wenn eine Stossstange 5000 € kosten würde.

MY WORDS ARE BACKED WITH NUCLEAR WEAPONS!!!!

#6
Alt 30.06.05, 07:05:24
Perry Dhalgren
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Ich glaube auch, das unabhängig vom Schaden sein Freiheitsrabatt erhöht wird. Ob er nun einen Schaden von 200 € oder von 2000 € verursacht, er kommt nur von z.B. 45% auf 60% hoch und nicht höher.

Oder hat da jemand andere Infos?

Perry

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#7
Alt 30.06.05, 07:53:16
lutsie
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Richtig, man wird nach jedem Haftpflichtschaden in seiner Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft. Dabei spielt es aber eine Rolle in welcher SF-Klasse man sich befindet und nicht wieviele Prozente man hat, je höher die SF-Klasse, desto niedriger die Prozente und umgekehrt.
#8
Alt 30.06.05, 08:09:33
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Also ist es "egal", wie hoch der Schaden ist, man kommt immer nur eine bestimmte Anzahl Prozente hoch? Oder richtet es sich doch ein wenig nach der Schadenshöhe?

Perry

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#9
Alt 30.06.05, 09:03:46
lutsie
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Die Höhe des Schadens ist für eine Rückstufung unerheblich, man wird mit 5 € Schaden genauso umgestuft, wie mit 50.000 € Schaden. Wahrscheinlich wird man aber bei einem sehr hohem Schaden zur nächsten Beitragsfälligkeit gekündigt
#10
Alt 30.06.05, 09:07:20
Perry Dhalgren
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Sind den 1000 € ein sehr hoher Schaden oder hält sich das noch in Grenzen?

Perry

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