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04.04.06, 18:44:08 | #51 |
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Mal wieder zurück zum Usenet. Ist das in Deutschland nicht so, dass das Runterladen von Urheberrechtlich geschütztem Material legal ist, nur das Anbieten (spricht: hochladen) ist verboten? Der "normalo" Usenet-binarysauger lädt sich die Filme/Spiele/etc.. ja nur runter und somit dürfte er sich ja nicht strafbar machen. Oder hab ich das falsch in Erinnerung?
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04.04.06, 18:49:47 | #52 |
Das Tier
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Das ist seit der Urheberrechtsnovelle nicht mehr so. Bis 2001 (?) war es eine grauzone, seither klar nicht mehr...
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