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#21
Alt 19.11.10, 19:02:32
Zahl
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Schön Ob3rst. Ich werde dann jetzt erstmal telemedicus.info abmahnen, weil in dem von dir verlinkten Artikel 15 uhrheberrechtlich geschützte Bilder zu sehen sind

Übrigens können in dem Fall auch direkt mal alle Online Spielemagazine dicht machen - die dort veröffentlichten Screenshots aus Spielen zeigen ja öfter mal Charaktere aus dem entsprechenden Spiel und verstoßen damit gegen das Urheberrecht.

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Ob3rst meint: wenn du schon klug scheißen willst, dann informiere dich richtig, denn der Screenshot der im Bericht zu sehen ist steht unter dem Zitatrecht.


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#22
Alt 19.11.10, 19:30:49
steelworks
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äähm Zahl? Schonmal daran gedacht, dass die Zeitschriften die Entwickler auch mal um Erlaubnis fragen, ob sie die Bilder benutzen dürfen? Häufig ist es sogar so, dass die Entwickler den Zeitschriften ja im Voraus die Spiele zuschicken, um somit Werbung für sich zu machen.

Und ob dus glaubst oder nicht (ich hab jetzt keine Lust, nen Artikel dazu zu suchen), es gibt Leute, die verdienen ihr Geld damit, dass sie Bilder ins Internet stellen, nen c draufpacken und drunter schreiben "jegliche Verwendung ist verboten" und warten bis jemand anders das in irgendeiner Form benutzt. Dann gehts zum Rechtsanwalt und dank deutschem Urheberrechtsgesetz rollt der Rubel.

Dass jetzt aber nicht jedes Bild automatisch so geschützt ist, ist ja wohl auch klar, denn solange nicht ersichtlich ist, dass der Ersteller auf sein Recht besteht, geht man vom "freien kulturellen Recht" oder so aus. (http://freedomdefined.org/Definition/De)
Und es heißt natürlich genauso wenig, dass jeder, der ein Recht auf Schadensersatz hätte, dieses auch einklagt, da so eine Klage einerseits rufschädigend für den Kläger sein kann, und andererseits die Verbreitung der Marke ja auch Werbung für einen selbst ist.

und bevors jetzt rot hagelt, denkt mal bitte drüber nach, ob das Internet wirklich ein Urheberrechtsfreier Raum ist

@ eigentliches Thema: Ich halte nicht viel von solchen Aktionen, die einer anstößt und jeder rennt einfach hinterher.
Und (wichtige) Kindheitserinnerungen sind für mich auch nicht unbedingt Videospiele.

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Ob3rst stimmt zu: wenigstens einer versteht, was ich meine

^ das Zitat is auf jeden Fall ausm Zusammenhang gerissen
#23
Alt 19.11.10, 19:56:59
Zahl
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äähm steel? Auf gamersglobal.de weiß ich ganz sicher, dass nicht jeder Hersteller vorher gefragt wird, ob die Nutzung von Screenshots in Ordnung ist.
Genau so wenig haben wir hier bei Nadeo angefragt, ob die Bilder im "Lustige TM Screenshots"-Thread in Ordnung gehen. Auch habe ich nicht bei Takanaka Hakamoto nachgefragt, ob du seine Comicfigur als Avatar hier benutzen darfst.

Diese ganze Aktion als "Copyright-Falle" zu betiteln ist nach wie vor absoluter Bullshit und Panikmache. Es wird nichts passieren. Gar nichts.

Ach und an den schlauen Obi: ein Zitat benötigt eine korrekte Quellangabe und darf nicht bearbeitet werden. (Nein, die Quelle der Bilder ist nicht facebook )

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Ob3rst meint: fast richtig aber keine lust deswegen jetzt hier weiter rumzudiskutieren


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#24
Alt 19.11.10, 20:20:12
Traube
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Für die Firmen, die hinter den Comic-Figuren stehen, ist das ganze doch eine riesige und vor allem kostenlose PR-Aktion. Da wird ganz sicher niemand anfangen zu klagen.

Nun erinnern sich alle an ihre Kindheitshelden - und schauen sich vllt noch einmal alte Serien an, kaufen sich DVDs oder Merchandise-Artikel oder wasweißich. Die Firmen werden über diese Aktion verdammt froh sein.
Mal ganz davon abgesehen, dass - sollte doch jemand klagen - der Kläger in so einem Fall als gigantischer Spießer da stünde. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Ruf so erstrebenswert ist.

Es würde mich nicht einmal wundern, wenn die Aktion ursprünglich von Walt Disney, Marvel o.ä. losgetreten wurde.

Wer die Monatskarte hat, sollte besser nicht am Monatsanfang sterben. - Sven Regener
#25
Alt 19.11.10, 20:29:24
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Mein Avatar ist ein Ausschnitt eines offiziellen, frei zur Verfügung stehenden Wallpapers.

Und was Screenshots angeht, so sind das keine Copyright geschützten Bilder, da sie ja nicht explizit vom Entwickler erstellt wurden. Der Entwickler hat nur die Möglichkeit zum erstellen von Screenshots gegeben und darauf, nämlich die Programmdateien, sein Copyright.
Genauso wie Lego sein Copyright auf die Steine hat (oder hatte? ka, da war irgendwas), aber was du draus baust, darfste trotzdem veröffentlichen.

Fakt ist nunmal, dass, wenn du ohne Erlaubnis ein copyrightgeschütztes Werk kopierst, dafür auch belangt werden kannst. Ist so, daran gibts nichts zu rütteln.
Kannst is aber hier das wichtige Wort, denn die meistens wird nichts passieren. Das ist aber trotzdem kein Grund, dass es nicht Leute gibt, die sich damit bereichern.

Und damit wars das hoffentlich, denn wie du sagst, wahrscheinlich ist es, dass nichts passiert.

^ das Zitat is auf jeden Fall ausm Zusammenhang gerissen
#26
Alt 19.11.10, 20:40:40
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Ein Ausschnitt aus einem Wallpaper ist aber wiederum das Bearbeiten eines Werkes, dazu bedarf es ebenfalls expliziter Genehmigung. Hast du die auch?
Und das mit dem Screenshot stimmt eben nicht. Du kannst z.B. auch abgemahnt werden, wenn du Fotos in Gebäuden machst und veröffentlichst. Das wäre genau das gleiche. Noch extremer wirds ja mit Videos aus Spielen, wo evtl. Soundeffekte oder Musik aus dem Spiel zu hören ist. Das ist ja dann schon Vervielfältigung. Trotzdem wirst du idR keine Probleme haben, wenn du deine eigenen Spielevideos auf yt hochlädst.

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steelworks meint: wenn das Wallpaper öffentlich und "FREI" zugänglich ist schon, in gebäuden nur dann, wenn diese nicht für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind und mit Spielevideos, natürlich, kümmert aber keinen, aber es macht wohl keinen Sinn, zu diskutieren.


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